Platz-und Spielordnung

PlatzordnungSpielordnung

Für den störungsfreien Spielbetrieb gilt nachstehende Platzordnung. Wir bitten alle Mitglieder durch die Einhaltung für den guten Zustand der Plätze beizutragen.

  1. Anordnungen des Platzwarts (z.B. beregnen, Platz abziehen usw.) müssen unbedingt beachtet werden. Seine Hinweise sind ggfls. zusätzlich im Schaukastenoder an der Schildertafel angebracht.
  2. Es darf nur in Tennisschuhen mit nach innen gehendem Sohlenprofil gespielt werden. Stollenprofile sind verboten, bitte beachten!
  3. Trockene Plätze sind vor dem Spielen ausreichend zu bewässern. Zu geringe Bewässerung führt vor allem im Grundlinienbereich zu einem Austrag des Sandes aus dem Platz. Die Folge der vor allem in diesem Bereich verdichteten Oberfläche ist u.a. Pfützenbildung bei Regen (auch erhöhte Rutsch- und Verletzungsgefahr).
  4. Beim Platzabziehen bitte bis an den Zaun bzw. bis zur Mitte zwischen den Plätzen abziehen. Dies beugt der Vermoosung der Plätze vor und ist deshalb unbedingt zumachen!
  5. Die Linien sind nach dem Abziehen mit dem entsprechenden Besen zu säubern.
  6. Vor dem Verlassen des Platzes ist zu kontrollieren, ob die Abziehnetze und Besen sich in den dafür vorgesehenen Halterungen befinden.
  7. Festgestellte Mängel an den Plätzen (z.B. hochstehende Markierungslinien usw.) bitten wir nach dem Verlassen des Platzes dem Platzwart/ Vorstandsmitglied mitzuteilen oder diese Mängel am schwarzen Brett im Clubhaus einzutragen! Nur so kann der Reparaturaufwand (zeitlich und finanziell) in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden.
  8. Mitgebrachte Gegenstände wie Trinkflaschen, Essens- und Ballverpackungen, Kleidung etc. sind beim Verlassen des Platzes unbedingt aufzuräumen und mitzunehmen.

Der Vorstand (April 2006)

Für den störungsfreien Spielbetrieb gilt nachstehende Spielordnung:

1. Die Platzbelegung erfolgt durch Anbringen der Namensschilder an der Magnettafel.

  • ROT –> Damen
  • BLAU –> Herren
  • GRÜN –> Studenten
  • GELB –> Jugendliche

Studenten und Auszubildende haben die gleiche Belegungsberechtigung wie Erwachsene.

2. Eine Belegung für nicht auf der Anlage anwesende Spieler ist nicht zulässig.

3. Ein Platz gilt erst dann als belegt bzw. vorbelegt, wenn mindestens 2 berechtigte Spieler ihr Namensschild angebracht haben. Grundsätzlich müssen die Namensschilder für alle sich auf dem Platz befindlichen Spieler angebracht sein.

4. Zwischen den einzelnen Belegungen dürfen zeitlich keine Lücken entstehen. Nachfolgende Spieler sind gehalten, den nächst freiwerdenden Platz zu belegen. Eine Ablösung auf einem bespielten Platz ist nicht möglich, solange ein nicht belegter Platz (einschl. Platz 7) vorhanden ist.

5. Die Spieldauer für Einzel- und Doppelspiel beträgt 60 Minuten einschließlich Platzpflege (siehe auch 6.). Spielbeginn ist viertelstündlich.

6. Training

  • Während der Spielzeiten für das Bambini- und Mannschaftsjugendtraining mit den Vereinstrainern sind die Trainingszeiten und –plätze durch Aushang bekannt
  • Für Mannschaftstraining Aktive und Senioren sind die Plätze und Zeiten gemäß Aushang im Schaukasten am Clubhaus ersichtlich
  • Das Training von Clubmitgliedern ist mit dem (Vereins)Trainer möglich. Für die Belegung bei Einzelunterricht sind die Trainermarke und das persönliche Namensschild erforderlich. Nehmen gleichzeitig mehrere Clubmitglieder an einer Trainingsstunde teil, so sind die Marken aller Trainingsteilnehmer anzubringen.

7. Verbandsspiele: An den Tagen, an welchen Verbandspiele stattfinden, haben die Mannschaften Priorität bei der Platzbelegung.

8. Spielen mit Gästen bzw. Passivmitgliedern:

  • Pro Saison darf ein aktives Clubmitglied bis zu dreimal mit einem Gast oder einem Passivmitglied auf den Clubplätzen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen so wie an Werktagen nach 17.00 Uhr spielen. An Werktagen vor 17.00 Uhr besteht nur die Beschränkung bzgl. der Spielhäufigkeit mit Gästen, dass derselbe Gast höchstens 10 Mal auf den Clubplätzen spielen darf.
  • Die Gastspielgebühr beträgt 5€ pro Stunde. Die Gastspielmarken sind bei den Vorstandsmitgliedern und dem Platzwart erhältlich. Auf der Gastspielmarke ist vor Spielbeginn mit Kugelschreiber Datum und Uhrzeit einzutragen. Gastspielmarken ohne diese Eintragungen berechtigen nicht zur Platzbelegung.
  • Für Gastspieler bzw. Nichtvereinsmitglieder besteht kein zusätzlicher Versicherungsschutz bei Unfällen auf dem Clubgelände durch den TC Kressbronn!

7. Soweit die Gemeindeplätze (8 + 9) nicht durch Gäste belegt bzw. vorbelegt sind und durch Clubmitglieder genutzt werden, müssen die Namensschilder auf der Belegungstafel des Clubs angebracht wgenutzt werden, müssen die Namensschilder auf der Belegungstafel des Clubs angebracht werden.

Tennisclub Kressbronn e.V.
Das Vorstandsteam (April 2006)