Der TC Kressbronn bietet zum Kennenlernen die Möglichkeit einer Schnupper-Mitgliedschaft. Diese Mitgliedschaft besteht für das Kalenderjahr der Aufnahme und wird mit Wirkung für das darauf folgende Geschäftsjahr automatisch in eine Vollmitgliedschaft der entsprechenden Kategorie umgestellt, es sei denn, die Mitgliedschaft wird bis zum 31. Oktober des Aufnahmejahres gekündigt. Das Mitglied hat während der vorläufigen Mitgliedschaft grundsätzlich die gleichen satzungsmäßigen Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder mit Ausnahme des Stimm- und Wahlrechts.

Im Jahr der vorläufigen Mitgliedschaft also im Schnupperjahr ist nur der Jahresmitgliedsbeitrag zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung der einmaligen Aufnahmegebühr entsteht mit dem Erwerb der Vollmitgliedschaft.